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Lexikon

Finanz- und Versicherungslexikon

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Abrufphase
Bei einigen Tarifen in der Lebensversicherung beginnt in der Endphase der Vertragslaufzeit die sogenannte Abrufphase. Eine kapitallebensversicherung kann z.B. einen variablen Zeitraum von 5 oder 10 Jahren Abrufphase beinhalten, in der die Versicherung jährlich gekündigt und ausgezahlt werden, bzw. über das Ende der Versicherung hinaus weiter bestehen bleiben kann.nach oben

Abrufrente
Bei einer privaten Rentenversicherung kann in der Regel jederzeit vor dem ursprünglich vertraglich vereinbarten Rentenbeginn die Zahlung einer früher einsetzenden lebenslangen Rente verlangt werden. Diese vorzeitige in Anspruch genommene Rente heißt im Fachjargon: "Abrufrente" Da insgesamt weniger Beiträge als ursprünglich geplant gezahlt wurden und die Rente auch länger gezahlt wird, fällt sie etwas niedriger aus.
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Abtretung
Vertraglich geregelte Übertragung einer Forderung (oder eines Rechts) von einem Gläubiger auf einen anderen Gläubiger. Die Abtretung ist eine Übertragung der Rechte und Ansprüche aus der Versicherung vom VN auf einen Dritten (z.B. einer Bank zur Absicherung eines Kredites). Die Rechte können ganz oder teilweise (z.B. ohne Einschluss der Überschussbeteiligung) übertragen werden. Eine Zustimmung des Versicherers ist nicht erforderlich.
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Abzugsfranchise
Wer einen kleinen Teil des Risikos selbst tragen kann und Beiträge sparen möchte, dem wird in den meisten Sparten eine Selbstbeteiligung (auch Abzugsfranchise genannt) angeboten.
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Agio
Ein für Wertpapiere gezahltes Aufgeld nennt man Agio. Bei dem Agio handelt es sich um jenen Betrag, um den der Ausgabepreis bei der Neuausgabe von Wertpapieren den Nennbetrag übersteigt bzw. den Betrag übersteigt, um den der Börsenkurs den inneren Wert übersteigt. Auch das Aufgeld, das beim Kauf der meisten Fonds für den Anleger anfällt, wird als Agio bezeichnet.
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Aktienfonds
Investmentfonds, der ausschließlich oder überwiegend in Aktien investiert.
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Altersrückstellung
Mit dem Alter wächst das Risiko der Krankheitskosten- und Krankentagegeldversicherung, welches durch diese besondere Rückstellung berücksichtigt wird.
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Anamnese
In der Per­sonenversicherung verwendeter medizinischer Begriff: Gesundheitliche Vorgeschichte unter besonderer Berücksichtigung der Vorerkrankungen.
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Anfängerrabatt
Fahranfänger können bei Kfz-Versicherungen in der Schadenfreiheitsklasse SF 1/2 (100 - 125 Prozent) einsteigen. Vorraussetzung ist ein mindestens dreijähriger Führerscheinbesitz.
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Anleihen
Wertpapier, das der längerfristigen Kreditfinanzierung dient. Anleihen der öffentlichen Hand müssen beispielsweise in Deutschland aufgrund gesetzlicher Bestimmungen vom Bundesfinanzminister genehmigt werden.
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Assekuranz
Anderer Begriff für Versicherungswirtschaft
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Außenversicherung
Die Außenversicherung bezeichnet in der Haus­rat­ver­si­che­rung den Schutz der versicherten Sachen außerhalb der versicherten Wohnung. Versichert sind zum Beispiel Feuerschäden am Reisegepäck in Hotelzimmern. Versicherte Sachen sind dann außenversichert, wenn sie sich vorrübergehend (i.d.R. nicht mehr als drei Monate) außerhalb der Wohnung befinden.
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Aufgeschobene Rente
Bei der aufgeschobenen Leibrentenversicherung wird das für die Rentenzahlung notwendige Kapital während der Aufschubzeit angesammelt. In der Regel stimmt die Beitragszahlungsdauer mit der Aufschubzeit überein. Die Leistungen aus einem solchen Versicherungsvertrag sind steuerlich begünstigt, wenn die Laufzeit des Vertrages mindest 12 Jahre beträgt und die Beitragszahlung über 5 Jahre erfolgt. Der Versicherte hat in der Regel ein Kapitalwahlrecht bis spätestens 3 Monate (bei Versicherung mit Todesfall-Leistung) oder 5 Jahre ( bei Versicherung ohne Todesfall-Leistung) vor Ende der Aufschubzeit.
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Aufhebung
Ein Versicherungsvertrag endet mit der Aufhebung. Der Versicherer bestätigt den Ablauf der Police und rechnet den Vertrag ab.
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Aufschubzeit
Bei der aufgeschobenen Leibrentenversicherung legt der Kunde bei Vertragsabschluss fest, wann die Rentenzahlung beginnen soll (in der Regel ab dem 60. oder 65. Geburtstag). Die Sparphase vom Abschluss bis zum Rentenbezug heißt Aufschubzeit.
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Aus­bil­dungs­ver­si­che­rung
Die Aus­bil­dungs­ver­si­che­rung sichert die Kosten für die Berufsausbildung der Kinder (bspw. ein Studium) ab. Beitragszahler und versicherte Person ist in der Regel ein Elternteil. Stirbt er vor Vertragsende, läuft die Versicherung beitragsfrei weiter. Die Leistung aus der Lebensversicherung wird dadurch immer erst zum vereinbarten Termin, zum Beispiel zum Beginn des Studiums, ausgezahlt.
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Ausgabeaufschlag
Differenz zwischen Ausgabepreis und Anteilwert, den der Anleger beim Erwerb von Investmentanteilen zu entrichten hat. Diese Gebühr deckt hauptsächlich die Vertriebskosten der Kapitalanlagegesellschaft ab. Der Ausgabeaufschlag wird in der Regel als Prozentsatz auf Basis des Rücknahmepreises oder des Anlagebetrags berechnet. Die Höhe des Ausgabeaufschlags hängt auch von der Art des Fonds und seinem Anlageschwerpunkt ab. Der Ausgabeaufschlag ist nur einmal zu entrichten.
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Auslandsreise-Kranken­ver­si­che­rung
Ergänzt im Ausland die Leistungen der Gesetzlichen und Privaten Kranken­ver­si­che­rung. In Ländern, mit denen die Bundesrepublik kein Sozialabkommen abgeschlossen hat, ist der Abschluss einer Auslandsreise-Kranken­ver­si­che­rung notwendig, da ansonsten kein Versicherungsschutz besteht.
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Ausschlüsse
Versicherungsschutz ohne Einschränkung kann nicht angeboten werden. Dies ist mit Rücksicht auf eine kalkulierbare und tragbare Prämie erforderlich.
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