Um den Zuschuss zu erhalten, müssen mehrere Voraussetzungen erfüllt sein. Grundsätzlich sind alle Personen förderfähig, die der sozialen oder privaten Pflegepflichtversicherung angehören. Wichtig allerdings ist, dass die Person über 18 Jahre alt ist und noch keine Leistung wegen Pflegebedürftigkeit bezieht bzw. bereits bezogen hat. Möchte man sich versichern und die staatliche Förderung von 5 Euro monatlich (60 Euro jährlich) erhalten, dann ist ein monatlicher Eigenbeitrag von mindestens 10 Euro für den förderfähigen Tarif nötig (120 Euro jährlich).
WICHTIGER HINWEIS: Die „Pflege-Bahr-Tarife“ erfüllen nicht immer die besten Tarifbedingungen der am Markt angebotenen Pflegetagegeldtarife. Bitte prüfen Sie daher immer genau die Angebote. Sollte aufgrund des Gesundheitszustandes eine „normale“ Pflegetagegeldversicherung nicht möglich sein, dann kommen meistens die „Pflege-Bahr-Tarife“ als Lösungsalternative infrage.