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Alters­vorsorge

Riester-Rente

Riester-Rente

Die Rentenphase

Rentenleistungen schon ab 60 möglich
Im Regelfall beginnen die Auszahlungen aus der Riester-Vorsorge gleichzeitig mit der gesetzlichen Altersrente, also nach Vollendung des 65. Lebensjahres.

Als Versicherter können Sie Leistungen aber schon ab 60 (bei Vertragsabschluss vor 31.12.2011) sonst frühestens mit 62 - beantragen; die monatlichen Rentenzahlungen sind dann natürlich geringer als bei Rentenbeginn zum gesetzlichen Rentenalter (je nach Geburtsjahr liegt das gesetzliche Rentenalter zwischen 65 und 67). Mit Beginn der Rentenzahlung ist eine Teilauszahlung von bis zu 30 Prozent des Altersvermögens möglich; die Leistung muss also nicht ausschließlich als lebenslange Rente gewährt werden. Außerdem können bis zu zwölf Monatsrenten in einem Betrag als Jahresrente ausgezahlt werden.

Geringere steuerliche Belastung im Alter
Da Riester-Verträge bereits während der Beitragsphase steuerlich gefördert werden, sind die späteren Zahlungen mit dem individuellen Steuersatz zu versteuern. Dabei ist die steuerliche Belastung meist niedriger als in der Erwerbsphase, weil der persönliche Steuersatz während der aktiven Berufszeit in der Regel höher ist.

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