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Alters­vorsorge

Riester-Rente

Riester-Rente

Riester-Renten sind Bürgergeld-fest

Riester-Rente auch bei Arbeitslosigkeit geschützt
Wer für längere Zeit arbeitslos wird, kann von der Arbeitsbehörde verpflichtet werden, seinen Lebensunterhalt zunächst aus der Auflösung bestehender Sparanlagen zu bestreiten, bevor ein Anspruch auf Bürgergeld besteht.

Das gilt beispielsweise für Bankguthaben, Wertpapierdepots und in bestimmten Grenzen auch für Ka­pi­tal­le­bens­ver­si­che­rungen - nicht aber für die staatliche geförderte Alters­vorsorge: Ansprüche aus Riester-Verträgen sind bei Arbeitslosigkeit vor einer vorzeitigen Verwertung geschützt, soweit sie gefördert aufgebaut wurden.

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